Spenden allgemeiner Natur

Sie möchten die Stiftungszwecke allgemein unterstützen?

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

SpendenSie spenden einen Betrag von 1€ bis maximal 500€ ohne Angabe eines Zwecks. Diese Mittel können dann direkt und in voller Höhe für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung verwendet werden. Für welche Zwecke oder für welche Projekte genau, entscheidet der Stiftungsrat. Anträge für Projekte können von allen Gornsdorfern bzw. Gornsdorfer Vereinen und Organisationen gestellt werden. (Link zum Antrag) 

Spenden Sie einen Betrag größer als 500€ ohne Angabe eines Zwecks, dann fließen 20 Prozent der Summe in die Finanzierung der satzungsmäßigen Ziele (Projekte usw.).  Die Entscheidung für welche Projekte die Mittel verwendet werden, trifft der Stiftungsrat.

80 Prozent der Summe fließen in den sogenannten Vermögensstock, das Kapital bzw. das Fundament der Stiftung. Dieses ist gesichert, bleibt also dauerhaft erhalten. Aus den Erträgen, welche die Vermögensanlage abwirft, können wiederum die Stiftungszwecke verfolgt und Projekte gefördert werden. 

Angabe als Verwendungszweck in der Überweisung: Bürgerstiftung Gornsdorf Spende

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