Satzung

Die Bürgerstiftung Gornsdorf ist eine unselbständige Unterstiftung der "Stiftergemeinschaft der Erzgebirgssparkasse". Diese Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung, die von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG als Stiftungstreuhänderin verwaltet und von dieser im Rechts-und Geschäftsverkehr vertreten wird. Diese Stiftergemeinschaft wurde im Januar 2018 mittels Stiftungssatzung gegründet.

Im Oktober 2021 erfolgte dann nach Beschlussfassung im Gemeinderat Gornsdorf die Errichtung der Bürgerstiftung Gornsdorf. Der Vertrag zur Errichtung der Bürgerstiftung definiert die Ziele der Stiftung und den Geltungsbereich, enthält Regularien zum Stiftungsrat und dem Zusammenwirken zwischen Stiftungstreuhand und Bürgerstiftung. Die nach Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke sind ebenfalls enthalten.

Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung hat sich in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung gegeben.

  

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